Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Besteller, Gast) und dem Auftragnehmer Abentour Matthias Kropf e.K.

1.Grundlage
Vertragspartner einer Führung/Reiseleitung sind der Kunde/Besteller/Auftraggeber (nachfolgend 'Gast' genannt) einerseits und Abentour Matthias Kropf e.K. (nachfolgend Abentour genannt) andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen.

2. Vertragsabschluss
a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die vom Gast gewünschte Leistung von Abentour schriftlich bestätigt wurde.
b) Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widersprechen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen.

3. Leistungen
a) Die geschuldete Leistung von Abentour geht aus der schriftlichen Bestätigung hervor. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der Schriftform
b) Situationsbedingte Anpassungen von Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Abentourr nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden (z.B. Straßensperren, Baumaßnahmen, Änderung von Öffnungs-/Schließungszeiten…) sind gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.
c) Soweit nicht anders beschrieben oder vereinbart, beträgt die maximale Größe für Gruppen bei Führungen in Freiburg 25 Personen. In anderen Städten nach Absprache gemäß eventueller lokaler Vorgaben. Bei Reiseleitungen gelten andere Maximalgrößen nach Absprache.
d) Für Schülergruppen wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei einer Gruppe bleiben muss. Die begleitenden Gästeführer von Abentour übernehmen hier keine Aufsichtspflicht.
e) Soweit nicht anderweitig beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt.
f) Die Führung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
g) Abentour ist im Falle einer Verhinderung berechtigt, die Führung einem geeigneten Gästeführer zu übertragen.

4. Abwicklung der Führungsleistung
a) Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, dem Gästeführer diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.
b) Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten; danach gilt die Führung als ausgefallen.
c) Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.
d) Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen gegenüber Abentour sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung von Abentour als erheblich mangelhaft betrachtet wird und diese Mängel trotz entsprechender Beanstandung nicht abgestellt
werden.
e) Es wird empfohlen, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der der Gast am Tag der Führung erreichbar ist.

5. Preise
a) Die Preise von Führungsleistungen sind aus den schriftlichen Angeboten von Abentour ersichtlich. Zu zahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen.
b) Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns.
c) Soweit nicht anders vereinbart, ist das Führungshonorar vor Führungsbeginn vom Gast durch Überweisung an Abentour zu zahlen. Bei Auslandsüberweisungen gehen alle anfallenden Bankgebühren und Spesen zu Lasten des Gastes.
d) Bei Nichterscheinen des Gastes ohne vorherige Stornierung wird das gesamte Honorar fällig.
e) Wird die geplante Zeitdauer der Führung auf Wunsch des Gastes verlängert und stimmt der Gästeführer zu, die Gruppe weiter zu führen, so ist bei einer Verlängerung von bis zu 60 Minuten ein Honorarzuschlag von 1 Stunde fällig.
f) Sollten die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Gästeführer berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten.
g) Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. für Eintritte, Verpflegung, Transporte, weitere Führungen, etc.), die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen, falls nicht anders vereinbart.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
a) Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Abentour zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so ist der Gast zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen besteht nicht.
b) Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko)

7. Rücktritt Stornierung und Änderungen
a) Rücktritte oder (Teil-)Stornierungen sind Abentour schriftlich mitzuteilen.
b) Bei kurzfristiger Stornierung durch den Gast entsteht ein Anrecht auf ein Ausfallhonorar für Abentour. Die Fristen und Fälligkeiten sind unter den Punkten 7.1 und 7.2 geregelt.
Sofern dem Gästeführer Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter (z.B. Weinproben, Busmieten, Speisen und Getränke, etc.) entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet.

7.1. Gruppenführungen
a) Der Gast oder Abentour kann eine Führung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren.
b) Bei Stornierungen durch den Gast bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
c) Bei Stornierungen durch den Gast weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.

7.2. Halbtages- und Ganztagesfahrten, Reiseleitungen
a) Der Gast oder der Gästeführer kann den Auftrag bis 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen.
b) Bei Stornierungen durch den Gast vom 7. bis 4. Tag vor Führungsbeginn werden 30 % des Honorars fällig.
c) Bei Stornierungen durch den Gast ab dem 3. Tag vor Führungsbeginn werden 75 % des Honorars fällig.
d) Bei Stornierungen durch den Gast von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig.

8. Bild und Tonaufnahmen
Film-, Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind nur nach Absprache mit dem Gästeführer gestattet.

9. Haftung Abentour
a) Abentour übernimmt keine Haftung dem Gast und seinen Begleitern, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Schadenersatzansprüche aus Verschuldungs- und Gefährdungshaftung). Erfasst werden auch solche Ansprüche, die gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie.
Ausgenommen hiervon ist auch die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden.
c) Bei Erfüllungsgehilfen ist jegliche Haftung (auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ausgeschlossen; für Leistungsträger etc. haftet Abentour nicht. Abentour haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden.
d) Vorsorglich wird die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, auf das einfache Entgelt begrenzt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist sowie für den Fall, dass Abentour allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich gemacht wird.

10. Unwirksame Bestimmungen und Gerichtsstand
Salvatorische Klausel: Sofern eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig sein sollte, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Der Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung.

Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

Stand Januar 2023